Der Traum vom Eigenheim ist für viele Menschen in Deutschland ein wichtiges Lebensziel. Doch neben dem Kaufpreis für Grundstück oder Immobilie kommen erhebliche Nebenkosten auf Käufer zu – allen voran die Grunderwerbssteuer. Diese Steuer variiert je nach Bundesland erheblich und kann den Immobilienkauf deutlich verteuern. In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie, wie hoch die Grunderwerbssteuer in den einzelnen Bundesländern 2026 ist und welche Faktoren Sie bei der Finanzierung Ihres Bauvorhabens berücksichtigen sollten.
Was ist die Grunderwerbssteuer?
Die Grunderwerbssteuer ist eine Steuer, die beim Kauf von Grundstücken und Immobilien in Deutschland anfällt. Sie gehört zu den sogenannten Verkehrssteuern und wird einmalig beim Eigentumsübergang fällig. Die rechtliche Grundlage bildet das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), das bundesweit gilt. Allerdings haben die einzelnen Bundesländer seit 2006 die Befugnis, die Höhe des Steuersatzes selbst festzulegen – was zu erheblichen regionalen Unterschieden geführt hat.
Besteuert wird der Kaufpreis, der im notariellen Kaufvertrag festgehalten wird. Bei dieser Bemessungsgrundlage werden nicht nur das Grundstück oder Gebäude selbst berücksichtigt, sondern auch weitere Bestandteile des Kaufvertrags wie etwa die Mitübernahme von Inventar, sofern dies nicht explizit ausgegliedert wurde. Die Grunderwerbssteuer ist unabhängig davon zu zahlen, ob die Immobilie selbst genutzt, vermietet oder weiterverkauft werden soll.
Wer muss die Grunderwerbssteuer zahlen?
Grundsätzlich sind sowohl Käufer als auch Verkäufer gesamtschuldnerisch zur Zahlung der Grunderwerbssteuer verpflichtet. In der Praxis übernimmt jedoch üblicherweise der Käufer diese Kosten – dies wird in den meisten Kaufverträgen auch entsprechend vereinbart. Das Finanzamt fordert die Steuer in der Regel vom Käufer ein, kann sich aber theoretisch auch an den Verkäufer wenden, falls der Käufer nicht zahlt.
Die Zahlung erfolgt nach Erhalt des Grunderwerbsteuerbescheids, der vom zuständigen Finanzamt verschickt wird. Dieser wird normalerweise einige Wochen nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags zugestellt. Erst nach vollständiger Bezahlung der Grunderwerbssteuer wird die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt, die für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erforderlich ist.
Wie hoch ist die Grunderwerbssteuer in den einzelnen Bundesländern 2026?
Die Frage „wie hoch ist die Grunderwerbssteuer“ lässt sich nicht pauschal beantworten, denn die Steuersätze unterscheiden sich je nach Bundesland erheblich. Seit der Föderalismusreform 2006 haben die Länder die Kompetenz, die Höhe selbst zu bestimmen. Während einige Bundesländer bei moderaten Sätzen geblieben sind, haben andere die Steuer deutlich erhöht, um ihre Haushalte zu konsolidieren.
Bayern und Sachsen: Die günstigsten Bundesländer
Mit jeweils 3,5 Prozent weisen Bayern und Sachsen die niedrigsten Grunderwerbsteuersätze in Deutschland auf. Diese beiden Bundesländer haben seit der Föderalismusreform ihre Sätze nicht erhöht und bieten damit besonders attraktive Bedingungen für Immobilienkäufer. Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro fallen hier beispielsweise 14.000 Euro Grunderwerbssteuer an – deutlich weniger als in vielen anderen Regionen.
Hamburg: Moderate Besteuerung in der Hansestadt
Hamburg liegt mit 5,5 Prozent im moderaten Mittelfeld. Die Hansestadt hat den Satz 2009 von 4,5 auf 5,5 Prozent angehoben und seitdem nicht weiter erhöht. Für eine Immobilie im Wert von 400.000 Euro bedeutet dies eine Steuerlast von 22.000 Euro.

Die teuersten Bundesländer: Nordrhein-Westfalen, Saarland, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Thüringen
Die höchsten Grunderwerbsteuersätze mit jeweils 6,5 Prozent erheben Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Thüringen. In diesen Bundesländern müssen Käufer bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro stolze 26.000 Euro Grunderwerbssteuer einkalkulieren – fast doppelt so viel wie in Bayern oder Sachsen. Diese hohen Sätze wurden schrittweise über die vergangenen Jahre eingeführt, zuletzt haben mehrere dieser Länder 2015 und 2016 die Steuersätze auf das aktuelle Niveau angehoben.
Die weiteren Bundesländer im Überblick
Die übrigen Bundesländer bewegen sich mit Steuersätzen zwischen 5,0 und 6,5 Prozent im oberen Mittelfeld. Hier eine vollständige Übersicht für 2026:
- Baden-Württemberg: 5,0 Prozent
- Berlin: 6,0 Prozent
- Bremen: 5,0 Prozent
- Hessen: 6,0 Prozent
- Mecklenburg-Vorpommern: 6,0 Prozent
- Niedersachsen: 5,0 Prozent
- Rheinland-Pfalz: 5,0 Prozent
- Sachsen-Anhalt: 5,0 Prozent
Diese Unterschiede können bei der Standortwahl für den Hausbau oder Immobilienkauf durchaus eine Rolle spielen, insbesondere in Grenzregionen, wo Käufer zwischen verschiedenen Bundesländern wählen können.
Berechnungsbeispiele: So wirkt sich die Grunderwerbssteuer aus
Um die konkreten Auswirkungen zu verdeutlichen, betrachten wir verschiedene Kaufpreisszenarien in unterschiedlichen Bundesländern. Die Frage „wie hoch ist die Grunderwerbssteuer“ wird dadurch greifbarer und hilft bei der realistischen Kostenplanung.
Beispiel 1: Grundstückskauf für 150.000 Euro
Wer ein Baugrundstück für 150.000 Euro erwirbt, zahlt je nach Bundesland folgende Grunderwerbssteuer:
- Bayern/Sachsen (3,5%): 5.250 Euro
- Baden-Württemberg/Niedersachsen (5,0%): 7.500 Euro
- Hamburg (5,5%): 8.250 Euro
- Berlin/Hessen (6,0%): 9.000 Euro
- NRW/Thüringen/Brandenburg/Saarland/Schleswig-Holstein (6,5%): 9.750 Euro
Die Differenz zwischen dem günstigsten und teuersten Bundesland beträgt hier bereits 4.500 Euro – eine erhebliche Summe, die in den Hausbau investiert werden könnte.
Beispiel 2: Immobilienkauf für 500.000 Euro
Bei einem höheren Kaufpreis von 500.000 Euro verstärken sich die Unterschiede entsprechend:
- Bayern/Sachsen (3,5%): 17.500 Euro
- Baden-Württemberg/Niedersachsen (5,0%): 25.000 Euro
- Hamburg (5,5%): 27.500 Euro
- Berlin/Hessen (6,0%): 30.000 Euro
- NRW/Thüringen/Brandenburg/Saarland/Schleswig-Holstein (6,5%): 32.500 Euro
Die Spanne zwischen niedrigstem und höchstem Steuersatz beläuft sich hier auf 15.000 Euro – genug für eine hochwertige Kücheneinrichtung oder umfangreiche Renovierungsarbeiten.
Ausnahmen und Befreiungen von der Grunderwerbssteuer
Nicht jeder Grundstückserwerb unterliegt automatisch der Grunderwerbssteuer. Das Grunderwerbsteuergesetz sieht verschiedene Ausnahmen und Befreiungstatbestände vor, die für bestimmte Käufergruppen oder Erwerbsvorgänge gelten.
Erwerb durch Erbschaft oder Schenkung
Wenn Grundstücke oder Immobilien durch Erbschaft oder Schenkung übertragen werden, fällt keine Grunderwerbssteuer an. In diesen Fällen können allerdings Erbschafts- oder Schenkungssteuer anfallen, die nach anderen Regelungen berechnet werden und eigene Freibeträge aufweisen.
Übertragungen zwischen nahen Familienangehörigen
Auch bei Übertragungen zwischen Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern oder in gerader Linie verwandten Personen (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel) wird keine Grunderwerbssteuer erhoben. Dies gilt sowohl bei unentgeltlichen als auch bei entgeltlichen Übertragungen innerhalb dieser Personengruppen.
Grundstückskäufe unter 2.500 Euro
Eine weitere Ausnahme betrifft Kleinstgeschäfte: Liegt die Bemessungsgrundlage unter 2.500 Euro, entfällt die Grunderwerbsteuer komplett. Diese Regelung spielt in der Praxis allerdings kaum eine Rolle, da Grundstücke und Immobilien üblicherweise deutlich höhere Werte aufweisen.
Umwandlungen und Umstrukturierungen von Unternehmen
Bei bestimmten Umwandlungsvorgängen zwischen Kapitalgesellschaften oder bei der Übertragung von Grundstücken im Rahmen von Unternehmensnachfolgen können ebenfalls Befreiungen greifen. Diese sind allerdings an komplexe Voraussetzungen geknüpft und betreffen hauptsächlich gewerbliche Käufer.
Der Ablauf: Von der Beurkundung bis zur Zahlung
Der Prozess rund um die Grunderwerbssteuer folgt einem festgelegten Ablauf, den Käufer kennen sollten, um zeitliche und finanzielle Planungen richtig vorzunehmen.
Schritt 1: Notarielle Beurkundung des Kaufvertrags
Der Grundstückskauf muss in Deutschland notariell beurkundet werden. Der Notar erstellt den Kaufvertrag, verliest ihn den Parteien und lässt ihn von Käufer und Verkäufer unterzeichnen. Bereits mit dieser Beurkundung entsteht die Steuerpflicht – unabhängig davon, wann die Zahlung des Kaufpreises oder die Eigentumsumschreibung erfolgen.
Schritt 2: Anzeige beim Finanzamt
Der Notar ist gesetzlich verpflichtet, den beurkundeten Kaufvertrag an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Dies geschieht in der Regel elektronisch innerhalb weniger Tage nach der Beurkundung. Das Finanzamt prüft daraufhin, ob und in welcher Höhe Grunderwerbssteuer anfällt.
Schritt 3: Erhalt des Steuerbescheids
Nach der Prüfung verschickt das Finanzamt den Grunderwerbsteuerbescheid an den Käufer. Dies erfolgt üblicherweise zwei bis sechs Wochen nach der Beurkundung. Der Bescheid enthält die genaue Höhe der zu zahlenden Steuer, die Bemessungsgrundlage und die Zahlungsfrist. Standardmäßig beträgt die Zahlungsfrist einen Monat nach Zustellung des Bescheids.
Schritt 4: Zahlung der Grunderwerbssteuer
Die Grunderwerbssteuer ist innerhalb der im Bescheid genannten Frist zu überweisen. Wer die Frist nicht einhält, muss mit Säumniszuschlägen rechnen. Es ist wichtig zu beachten, dass die meisten Banken die vollständige Kaufpreiszahlung erst nach Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung freigeben.

Schritt 5: Unbedenklichkeitsbescheinigung
Sobald die Grunderwerbssteuer vollständig bezahlt wurde, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Dieses Dokument bestätigt, dass keine steuerlichen Bedenken gegen die Eigentumsumschreibung bestehen. Der Notar benötigt diese Bescheinigung, um die Umschreibung im Grundbuch zu veranlassen.
Schritt 6: Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung und weiteren erforderlichen Unterlagen beantragt der Notar die Eintragung der Eigentumsänderung beim Grundbuchamt. Erst mit dieser Eintragung wird der Käufer offiziell zum Eigentümer – rechtlich bindend ist aber bereits der notarielle Kaufvertrag.
Strategien zur Reduzierung der Grunderwerbssteuer
Angesichts der hohen Steuerbelastung suchen viele Käufer nach legalen Möglichkeiten, die Grunderwerbssteuer zu reduzieren. Einige Strategien können tatsächlich zu Einsparungen führen, erfordern aber sorgfältige Planung und professionelle Beratung.
Separate Verträge für Grundstück und Hausbau
Wer ein Grundstück kauft und darauf ein Haus bauen lässt, kann durch geschickte Vertragsgestaltung Steuern sparen. Die Grunderwerbssteuer fällt nur auf den Grundstückskauf an, nicht auf den anschließenden Hausbau. Wichtig ist dabei die zeitliche und vertragliche Trennung: Grundstückskauf und Bauvertrag müssen unabhängig voneinander abgeschlossen werden. Sind Grundstückskauf und Bauvertrag zu eng miteinander verknüpft, kann das Finanzamt von einem einheitlichen Erwerbsvorgang ausgehen und die Grunderwerbssteuer auf beide Verträge erheben.
Inventar und bewegliche Gegenstände ausklammern
Die Grunderwerbssteuer wird nur auf Grundstücke und fest mit ihnen verbundene Bestandteile erhoben. Bewegliche Gegenstände wie Einbauküchen, Möbel, Gartengeräte oder auch hochwertige Beleuchtungskörper können vom Kaufpreis abgezogen werden. Dafür müssen diese Gegenstände im Kaufvertrag separat aufgeführt und einzeln bewertet werden. Die Wertansätze müssen allerdings realistisch sein – überhöhte Preise für Inventar werden vom Finanzamt nicht anerkannt.
Kaufpreis stunden oder ratierlich zahlen
Die Höhe der Grunderwerbssteuer hängt vom Kaufpreis ab, nicht von der Zahlungsweise. Eine Stundung oder Ratenzahlung des Kaufpreises ändert also nichts an der Steuerschuld. Allerdings kann eine geschickte Finanzierungsplanung helfen, die Liquiditätsbelastung durch die Grunderwerbssteuer besser zu managen.
Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
Bei der Grunderwerbssteuer gibt es einige Fallstricke, die Käufer kennen sollten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Grunderwerbssteuer nicht einkalkuliert
Einer der häufigsten Fehler ist, die Grunderwerbssteuer bei der Finanzierungsplanung zu vergessen oder zu unterschätzen. Die Frage „wie hoch ist die Grunderwerbssteuer“ sollte schon zu Beginn der Immobiliensuche beantwortet werden. Zusammen mit anderen Kaufnebenkosten wie Notargebühren, Grundbuchkosten und eventuellen Maklerprovisionen können schnell 10 bis 15 Prozent des Kaufpreises zusätzlich anfallen.
Zahlungsfrist übersehen
Wer die im Steuerbescheid genannte Zahlungsfrist verstreichen lässt, muss mit Säumniszuschlägen rechnen. Diese betragen 1 Prozent des rückständigen Betrags pro angefangenem Monat. Bei hohen Steuerschulden können so schnell erhebliche Zusatzkosten entstehen. Zudem verzögert sich die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung, was den gesamten Kaufprozess ins Stocken bringen kann.
Zu enge Verknüpfung von Grundstückskauf und Hausbau
Wie bereits erwähnt, kann eine zu enge Verknüpfung zwischen Grundstückskauf und Bauvertrag dazu führen, dass das Finanzamt beide Vorgänge als einheitlichen Erwerbsvorgang behandelt und entsprechend höhere Grunderwerbssteuer fordert. Als kritisch gelten unter anderem: Koppelungsvereinbarungen im Grundstückskaufvertrag, sehr kurze Zeiträume zwischen Grundstückskauf und Bauvertragsabschluss oder wenn der Grundstücksverkäufer gleichzeitig der Bauunternehmer ist.
Entwicklung der Grunderwerbsteuersätze: Ein Blick zurück und nach vorn
Die Grunderwerbssteuer hat in Deutschland eine lange Geschichte und war mehreren Reformen unterworfen. Ein Blick auf die historische Entwicklung hilft, die aktuellen Unterschiede zwischen den Bundesländern besser zu verstehen.
Bis 2006: Einheitlicher Bundessatz
Bis zur Föderalismusreform 2006 galt in ganz Deutschland ein einheitlicher Grunderwerbsteuersatz von 3,5 Prozent. Diese Regelung sorgte für Transparenz und Vergleichbarkeit, ließ den Bundesländern aber keinen Spielraum für eigene finanzpolitische Entscheidungen.
2006 bis heute: Steuerwettbewerb zwischen den Ländern
Mit der Föderalismusreform erhielten die Bundesländer die Kompetenz, die Höhe der Grunderwerbssteuer selbst festzulegen. Zunächst hielten die meisten Länder am 3,5-Prozent-Satz fest. Doch angesichts knapper Haushalte begannen ab 2007 erste Länder mit Erhöhungen. Berlin machte 2007 den Anfang und hob den Satz auf 4,5 Prozent an. Es folgten weitere Erhöhungsrunden, sodass heute nur noch Bayern und Sachsen beim ursprünglichen Satz geblieben sind.
Ausblick: Weitere Erhöhungen wahrscheinlich?
Experten gehen davon aus, dass der Druck auf die Länderhaushalte bestehen bleibt. Dennoch ist die Grunderwerbssteuer politisch sensibel, da sie unmittelbar den Traum vom Eigenheim betrifft – ein Thema, das breite Bevölkerungsschichten bewegt. Einige Länder haben bereits angekündigt, die Steuersätze vorerst nicht weiter anzuheben. Für 2026 sind keine Änderungen beschlossen, sodass die aktuellen Sätze Bestand haben dürften. Langfristig können jedoch weitere Anpassungen nicht ausgeschlossen werden, insbesondere in Ländern mit hohem Investitionsbedarf.
Sonderfall: Grunderwerbssteuer bei Gewerbegrundstücken
Auch beim Erwerb von Gewerbegrundstücken fällt Grunderwerbssteuer an. Die gleichen Steuersätze wie bei privaten Immobilienkäufen gelten auch hier. Allerdings gibt es einige Besonderheiten, die vor allem für Unternehmer relevant sind.
Erweiterte Ersatzbemessungsgrundlage
Bei gewerblichen Immobilientransaktionen prüft das Finanzamt besonders genau, ob nicht eine sogenannte erweiterte Ersatzbemessungsgrundlage anzusetzen ist. Dies kann der Fall sein, wenn zusätzlich zum Grundstück auch wesentliche Betriebsvorrichtungen oder Geschäftsausstattung übertragen werden.
Share Deals zur Vermeidung der Grunderwerbssteuer
In der Vergangenheit nutzten vor allem große Investoren sogenannte Share Deals, um Grunderwerbssteuer zu sparen. Dabei wurde nicht die Immobilie selbst verkauft, sondern Anteile an der Gesellschaft, die die Immobilie hält. Durch verschiedene Gesetzesänderungen hat der Gesetzgeber diese Gestaltungen erschwert. Die Schwellenwerte wurden gesenkt und Sperrfristen verlängert, sodass Share Deals heute deutlich weniger attraktiv sind.

Grunderwerbssteuer im Vergleich zu anderen Ländern
Im internationalen Vergleich bewegt sich die deutsche Grunderwerbssteuer im mittleren bis oberen Bereich. Während einige Länder deutlich höhere Sätze aufweisen, verzichten andere nahezu vollständig auf diese Steuerart.
Österreich und Schweiz
In Österreich beträgt die Grunderwerbssteuer einheitlich 3,5 Prozent, liegt also auf dem Niveau der günstigsten deutschen Bundesländer. In der Schweiz variieren die Sätze je nach Kanton erheblich, bewegen sich aber häufig zwischen 1 und 3 Prozent – deutlich niedriger als in den meisten deutschen Bundesländern.
Großbritannien
Im Vereinigten Königreich wird die Stamp Duty Land Tax erhoben, die gestaffelt ist und mit steigendem Kaufpreis progressiv zunimmt. Bei höherwertigen Immobilien können dort deutlich höhere Belastungen als in Deutschland entstehen.
Frankreich und Spanien
In Frankreich liegen die Steuersätze je nach Immobilientyp zwischen 5 und 6 Prozent, in Spanien zwischen 6 und 10 Prozent, abhängig von der Region. Deutschland bewegt sich also international gesehen im Mittelfeld.
Praktische Tipps für den Immobilienkauf
Zum Abschluss einige praktische Empfehlungen, die Ihnen helfen, die Grunderwerbssteuer in Ihre Finanzplanung einzubeziehen und unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Frühzeitig kalkulieren
Beantworten Sie sich die Frage „wie hoch ist die Grunderwerbssteuer“ schon zu Beginn Ihrer Immobiliensuche. Berücksichtigen Sie den jeweiligen Steuersatz Ihres Bundeslandes bei der Berechnung des maximal verfügbaren Budgets. Nur so vermeiden Sie, dass Ihnen kurz vor Vertragsabschluss das Geld ausgeht.
Eigenkapital für Nebenkosten einplanen
Banken finanzieren in der Regel nur den Kaufpreis, nicht aber die Kaufnebenkosten. Für Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuch und eventuell Makler sollten Sie also ausreichend Eigenkapital bereitstellen. Als Faustregel gilt: Mindestens 10 bis 15 Prozent des Kaufpreises sollten als Eigenkapital für Nebenkosten verfügbar sein.
Professionelle Beratung einholen
Lassen Sie sich von einem Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht beraten, insbesondere wenn Sie Gestaltungsmöglichkeiten zur Steueroptimierung nutzen möchten. Fehler können teuer werden, wenn das Finanzamt eine andere Bewertung vornimmt als erwartet.
Zahlungsfähigkeit sicherstellen
Stellen Sie sicher, dass Sie liquide sind, wenn der Grunderwerbsteuerbescheid eintrifft. Prüfen Sie, ob Ihre Bank bereit ist, die Grunderwerbssteuer mit zu finanzieren oder ob Sie hierfür auf Eigenkapital zurückgreifen müssen. Planen Sie einen zeitlichen Puffer ein, da die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung einige Wochen dauern kann.
Verträge sorgfältig prüfen lassen
Lassen Sie Kaufvertrag und Bauvertrag vor Unterzeichnung von einem unabhängigen Experten prüfen. Insbesondere die Frage, ob und wie Grundstückskauf und Hausbau verknüpft sind, sollte juristisch sauber geklärt sein, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Fazit: Die Grunderwerbssteuer als wichtiger Kostenfaktor
Die Grunderwerbssteuer ist ein wesentlicher Bestandteil der Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb in Deutschland. Die Antwort auf die Frage „wie hoch ist die Grunderwerbssteuer“ hängt maßgeblich vom Bundesland ab, in dem die Immobilie liegt. Mit Steuersätzen zwischen 3,5 und 6,5 Prozent können sich je nach Standort erhebliche Kostenunterschiede ergeben.
Für Bauherren und Immobilienkäufer ist es essentiell, diese Steuer von Anfang an in die Finanzplanung einzubeziehen. Wer die regionalen Unterschiede kennt, legale Gestaltungsmöglichkeiten nutzt und die Zahlungsfristen im Blick behält, kann böse Überraschungen vermeiden und den Traum vom Eigenheim ohne finanzielle Engpässe verwirklichen. Mit der richtigen Vorbereitung und professioneller Unterstützung lässt sich die Grunderwerbssteuer als kalkulierbarer Kostenfaktor in das Gesamtbudget integrieren – ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum eigenen Zuhause.
Ob Sie ein Grundstück für den Hausbau erwerben oder eine bestehende Immobilie kaufen: Informieren Sie sich frühzeitig über die geltenden Steuersätze in Ihrem Bundesland und planen Sie einen entsprechenden finanziellen Puffer ein. So steht Ihrem Immobilienprojekt nichts mehr im Wege.